AGB
Terminstornierungen/ Terminverschiebungen- Kundeninformation
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§615 Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko
Kommt der Dienstberechtigte mit der Annahme der Dienste in Verzug, so kann der Verpflichtete für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein. Er muss sich jedoch den Wert desjenigen anrechnen lassen, was er infolge des Unterbleibens der Dienstleistung erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Dienste erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend in den Fällen, in denen der Arbeitgeber das Risiko des Arbeitsausfalls trägt.
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Bei Terminvergabe und Annahme durch Savage Brow by Nina ( Nina Rother) kommt zwischen dem Studiobesitzer und Ihnen als Kunde ein Behandlungsvertrag zustande.
Liebe Kunden/innen, bitte beachten Sie bei Ihrer Terminstornierung oder Terminverschiebung folgendes:
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Stornierungen oder Verschiebungen müssen mindestens 24 Stunden vor dem Termin getätigt werden. Bitte informieren Sie uns per Telefon, WhatsApp (auch Anrufbeantworter) oder per E-mail.
Sollten Sie nicht zum vereinbarten Termin erscheinen oder die oben genannte Frist nicht einhalten/ den Termin nicht oder nicht rechtzeitig absagen, berechnen wir gemäß § 615 BGB, ein Ausfallhonorar von 50% des Betrages der Dienstleistung, welcher Ihnen in Rechnung gestellt wird.
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Bei bereits, vorab online, getätigter Zahlung werden 50% des Gesamtbetrages einbehalten.
Bei einem Gutschein gilt dieser als eingelöst und verliert somit seine Gültigkeit.
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Sind Sie mit dieser Regelung nicht einverstanden, sprechen Sie uns bitte vor der Terminvereinbarung an. Wir Danken für Ihr Verständnis.
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Savage Brow by Nina- Nina Rother
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